Die RAYA GmbH stellt Dich als kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmer an. Diese Art der Anstellung ist zulässig, wenn die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als 70 Kalendertage im Kalenderjahr begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird.
Anstellungen als kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer sind unproblematisch bei
Grundsätzlich ist eine kurzfristige Beschäftigung neben einer geringfügigen Beschäftigung und neben einer weiteren kurzfristigen Beschäftigung möglich, wobei im letzten Fall insgesamt 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr nicht überschritten werden dürfen.
In folgenden Fällen ist laut Gesetzgeber eine kurzfristige Beschäftigung nicht möglich:
Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind lohnsteuerpflichtig.
Kurzfristig Beschäftigungsverhältnisse sind für den Arbeitnehmer grundsätzlich sozialversicherungsfrei.
In einigen Bereichen ist eine selbständige Tätigkeit mit Gewerbeschein möglich, z.B. bei:
Um sicherzustellen, dass wir Dich als kurzfristig beschäftigter Arbeitnehmer einstellen können überprüfe bitte folg. Checkliste:
Personalfragebogen